AGB /Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Slammer des FM-SLAMs

 

Voraussetzungen der Teilnahme
Da unsere FM-Slams auf eine potentielle spätere kommerzielle Verwertung gerichtet sein können, müssen Sie, um teilnehmen zu können, das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Teilnahme sind nur natürliche Personen, nicht hingegen Unternehmen oder andere juristische Personen, berechtigt.

Bewerben
Beim FM- Slam erhalten Sie die Gelegenheit, ihre Ideen zum Facility Management auf einer Bühne einem breiten Publikum zu präsentieren.

Dafür bieten wir zur Vorbereitung Einzelcoachings, damit die Teilnehmer/-innen die besonderen Herausforderungen dieses neuen Formats gerecht werden. Der Coach zeigt dem/der Teilnehmer/-in wichtige Techniken bei der Selbstrepräsentation und Kommunikation ihrer Ideen.

Um an einem FM-Slam teilnehmen zu können, müssen Sie sich auf der Internetseite www.fm-slam.de für die Teilnahme am Wettbewerb registrieren. Dort werden Sie gebeten, über eine Eingabemaske Ihren vollständigen Namen und Vornamen, Adresse, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer einzugeben und zu bestätigen, dass Sie diese Teilnahmebedingungen gelesen haben und sich mit diesen einverstanden erklären.
Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erbringen. Es ist nicht möglich, dass Sie sich mit einem Künstlernamen oder Pseudonym anmelden. Vielmehr müssen Sie sich mit Ihrem Namen registrieren, wie er in einem Ihrer amtlichen Ausweisdokumente vermerkt ist.

Mehrfachregistrierungen von Teilnehmern sowie eine Teilnahme über Dritte sind nicht gestattet. Teilnehmen dürfen nur natürliche Personen.

Die Themen müssen bis zum 17. November 2014 als Textdatei in deutscher Sprache und verständlicher Weise bei der Facility Care AG per Mail (fm-slam@facility-care.com) eingereicht werden. Bitte verdeutlichen Sie dabei kurz (ca. 150 Wörter) die Umsetzbarkeit und aus Ihrer Sicht bestehende Marktpotential Ihrer Idee.

Wir können keine Pflicht zur Veröffentlichung oder Verwendung der von Ihnen eingereichten eigenen Inhalte übernehmen.

Sie dürfen keine Inhalte einreichen, bei denen es sich um Geheimnisse oder Knowhow Ihres Arbeitgebers handelt oder die nach gesetzlichen Regelungen, z.B. des Arbeitnehmererfindungsgesetzes oder nach Ihrem Arbeitsvertrag Ihrem Arbeitgeber zustehen.

Auswahl
Eine Expertenjury wählt aus allen eingereichten Texten die besten Ideen aus.

Die 8 besten Ideen kommen am 27. November 2014 in die Endrunde. Sie werden abends Ihren maximal 10 minütigen FM-SLAM vor entsprechendem Publikum präsentieren! Etwaige Werbungen in eigener Sache oder in Bezug auf Unternehmen sind dabei untersagt.

Verantwortlichkeit und Freistellung
Sie verantworten die von Ihnen vorgetragenen Inhalte selbst. Daher haben Sie sicherzustellen, dass die von Ihnen vorgetragenen Inhalte weder gegen Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Knowhow sowie Urheber- und Geschmacksmusterrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter. Sie gewährleisten insbesondere auch und stehen dafür ein, dass die Inhalte von Ihnen stammen und Sie das Recht haben, die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übertragenden Rechte zu übertragen sowie die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen ohne dabei Rechte Dritter zu verletzen.
Sollten wir von Dritten aufgrund der von Ihnen vorgestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, stellen Sie uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung auf erstes Anfordern frei, sofern Ihnen ein Verschulden zur Last fällt.

Preis
Das Publikum entscheidet, was ihnen Ihr FM-SLAM wert ist. Der/die Teilnehmer/-in, der/die das meiste symbolische Geld vom Publikum erhalten hat, erhält ein Preisgeld in Höhe von 300 Euro.

Die Anzahl der Teilnehmer/-innen ist auf maximal 8 Teilnehmer/-innen beschränkt.
Gleichzeitig wird ein Sonderpries im Bereich „Energie“ in Höhe von 250 Euro ausgelobt.
Es besteht kein Anspruch auf einen Gewinn.

Recht
Die Teilnehmer/-innen erklären, dass sie über die weltweiten, unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte der verwendeten Text-, Bild-, Grafik, Audio- und/oder Videomaterials verfügen und durch die Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Der/die Teilnehmer/in räumt dem Veranstalter sämtliche Nutzungsrechte an den Videos/Texten/Bildern im Sinne der § 15 und § 31 Abs. 2 UrhG ganz oder teilweise, als einfache (nicht exklusive) Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Vorführung sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, jeweils örtlich und zeitlich unbeschränkt. Dies beinhaltet insbesondere auch die Zugänglichmachung im Internet als Live ‐Stream, zum On‐Demand‐Abruf oder Download, und die Verbreitung auf Datenträgern.

Der Veranstalter hat das Recht, diese Nutzungsrechte weiterzugeben oder zu übertragen oder entsprechende Rechte Dritten einzuräumen.

Kostenübernahme

Die Facility Care AG trägt die Kosten für die Anreise und Abreise des/der Teilnehmers/in jeweils am 27.11.2014. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden lediglich die Fahrten in der 2. Klasse übernommen.
Die Übernachtungskosten werden nur übernommen, sofern es dem/der Teilnehmer/-in aufgrund der Entfernung nicht zuzumuten ist, am selben Tag an- und abzureisen oder z. B. keine Züge mehr fahren.
Der/die Teilnehmer/in muss die Originalbelege der von ihm/ihr entstehenden Kosten bei der Facility Care AG einreichen.
Bei der An- und Abreise mit dem PKW werden 0,30 € je gefahrener Kilometer für den direkten Weg zwischen Wohnung und Veranstaltungsort von der Facility Care AG vergütet.
Nur die tatsächlichen und dem/der Teilnehmer/in persönlich entstehenden Reisekosten werden von der Facility Care AG übernommen. 

Datenschutz und Haftung

Der/die Teilnehmer/in erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Namen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer Beiträge genannt werden, und zur Nutzung und

Speicherung ihrer Daten sowie zur Weitergabe an beteiligte Dritte (z.B. Redaktionen) im Rahmen des

Wettbewerbs und der Veröffentlichung der Themen. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Beiträgen sowie für Ansprüche Dritter.

Rechtswegausschluss

Der Rechtsweg für die Teilnahme, Slamauswahl und Preisverleihung ist ausgeschlossen.